Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Bestellung bzw. Kauf von Veranstaltungskarten sowie für den Besuch von Veranstaltungen des Neuen Schauspiel Leipzig.
1. Allgemeines:
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") regeln die Beziehungen zwischen dem Neuen Schauspiel Leipzig (im Folgenden „Theater“ genannt) und den Besuchern seiner Veranstaltungen sowie deren Partnern und sind Bestandteil des Vertrages zwischen ihnen. Erwerb und Verwendung der Eintrittskarten zu den Veranstaltungen des Theaters und in den Räumen des Theaters sowie der Zutritt zu den Spielstätten, in denen die Veranstaltungen stattfinden, unterliegen den nachstehenden AGB des Theaters. Durch Erwerb oder Verwendung einer Eintrittskarte akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser AGB. Die AGB gelten auch für Veranstaltungen, für die ein Dritter der Veranstalter in den Räumen des Theaters ist, soweit nichts anderes vereinbart wird.
2. Karten(vor)verkauf:
Der Erwerb einer Eintrittskarte berechtigt zum Besuch der darauf ausgedruckten Vorstellung zum angegebenen Termin. Der mit Kauf der Eintrittskarte erworbene Anspruch auf Besuch einer Vorstellung gilt bis zum Beginn der Vorstellung. Der Einlass nach Vorstellungsbeginn ist nicht verpflichtend. Der Kunde hat unmittelbar beim Kauf die Richtigkeit der gekauften Eintrittskarten und des Wechselgeldes zu überprüfen. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden. Im Falle der Internetbuchung geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Antragsteller/Besteller aus, sobald dieser das Feld "Bestellung abschließen" auf der Internet-Bestellmaske angeklickt hat. Das Angebot ist bindend. Mit der Bestellung kommt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312 b BGB zustande; ein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht insoweit nicht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Eintrittskarten.
3. Gutscheine:
Werden Gutscheine für Veranstaltungen mit einem geringeren Entgelt eingelöst, wird der Restbetrag auf dem Gutschein vermerkt.
4. Zahlung:
Eintrittskarten können nur in Euro bezahlt werden. Sämtliche mit der Banküberweisung verbundenen Zahlungsgebühren bei Auslandsüberweisungen sind vom Kunden zu tragen. Kann die Zahlung des Kunden nicht erfolgreich bearbeitet werden bzw. unterschreitet bei Banküberweisung der Zahlbetrag den Rechnungsbetrag, wird die Bestellung abgelehnt. Alle dabei entstehenden Aufwendungen gehen zu Lasten des Kunden.
5. Service-/Versandkosten:
Bei der Zusendung von Eintrittskarten wird eine Bearbeitungs-/Versandgebühr von mindestens 1,50 EUR pro Bestellvorgang erhoben. Der Versand der Eintrittskarten erfolgt nach vollständiger Bezahlung der Eintrittskarten inkl. aller Gebühren. Der Versand der Eintrittskarten erfolgt auf Risiko des Bestellers.
6. Rückgabe, Umtausch, Ersatz und Erstattung:
Der Umtausch bereits erworbener Eintrittskarten in andere Eintrittskarten oder Tauschgutscheine ist bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungstermin möglich. Eine Barauszahlung erfolgt nicht. Ein Umtausch am Tag der Veranstaltung erfolgt nur für den Fall eines gesicherten Weiterverkaufs. Diese Beurteilung liegt im Ermessen des Theaters. Bei Ausfall einer Vorstellung können die Eintrittskarten gegen eine andere Veranstaltung umgetauscht oder, wenn das nicht möglich ist, gegen Erstattung des Kartenpreises zurückgegeben werden. Der Ausfall einer Vorstellung infolge von Streik oder höherer Gewalt begründet keinen Erstattungsanspruch. Bei Abbruch der Vorstellung wird der Kartenpreis nur dann erstattet, wenn der erste Akt bzw. bei einaktigen Stücken die erste Hälfte der Vorstellung noch nicht abgelaufen ist. Ansprüche dieser Art sind innerhalb von 7 Kalendertagen gegen Vorlage der Originalkarten geltend zu machen. Über den Eintrittspreis hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Im Falle einer Programmänderung besteht kein Anspruch auf eine Ersatzkarte oder auf die Erstattung des Kartenpreises, wenn der Besucher die angebotene Ersatzvorstellung ganz oder teilweise besucht hat. Für in Verlust geratene Eintrittskarten wird vom Theater grundsätzlich kein Ersatz geleistet. Eine Ersatzkarte kann nur dann ausgestellt werden, wenn der Betreffende nachweisen oder glaubhaft machen kann, welche Eintrittskarte er gekauft hatte. Die Originalkarte hat Vorrang vor der Ersatzkarte. Ein Ersatz ist ebenfalls ausgeschlossen für nicht besuchte Vorstellungen, nicht rechtzeitig umgetauschte oder verfallene Eintrittskarten, verspätetes Eintreffen sowie verloren gegangene Gutscheine.
7. Speicherung von Daten:
Personenbezogene Daten werden bei Bedarf in dem Umfang erfasst und gespeichert, wie es für den Verkauf und die Verwaltung von Eintrittskarten und Abonnements u. ä. notwendig ist. Mit der Reservierung bzw. dem Kauf einer Eintrittskarte oder eines Abonnements erklärt sich der Besucher mit der etwaigen Speicherung der Daten einverstanden. Das Theater verpflichtet sich, die Daten zu schützen und nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben.
8. Sonstige Bestimmungen: Der Zugang zu den Spielstätten ist unabhängig vom Alter grundsätzlich nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Die Eintrittskarte berechtigt ausschließlich den Besitzer zum Zutritt zum Veranstaltungsort und zur Ausübung eventueller anderer Rechte des Karteninhabers nach diesen AGB. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn Anlass zu der Befürchtung besteht, dass der Betroffene den Vorstellungsablauf oder den allgemeinen Geschäftsbetrieb stört oder andere Besucher belästigt werden. Besucher können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn Sie diese stören, andere belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den Sie keine gültige Eintrittskarte haben. Eine Erstattung der Eintrittskarten erfolgt in diesen Fällen nicht. Es ist nicht gestattet, die Eintrittskarte oder die sich aus ihr ergebenden Rechte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Theaters an dritte Personen zu übertragen und hierfür ein Entgelt zu verlangen, welches das an das Theater gezahlte oder zu zahlende Entgelt übersteigt (z. B. Internet/ Ebay). Besucher und sonstige Personen, die den Kartenverkauf behindern oder das Publikum belästigen, können des Hauses verwiesen werden. Die Benutzung von Mobiltelefonen während der Veranstaltung ist untersagt. Sie sind genauso wie Armbanduhren mit Stundensignalen aus Rücksicht auf andere Besucher auszuschalten. Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen sind aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen ist das Theaterpersonal berechtigt, die entsprechenden Geräte und Anlagen einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Aufführung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat. Mitschnitte und Aufnahmen von Aufführungen, die für eine spätere Verwendung im künstlerischen oder im Bildungssektor vorgesehen sind, müssen grundsätzlich vorher von der Theaterleitung genehmigt werden. Diese kann unter gegebenen Voraussetzungen Sondergenehmigungen erteilen. Zuwiderhandlungen können zudem einen Hausverweis und Schadenersatzpflichten auslösen. Der Aufenthalt in den Veranstaltungsorten erfolgt auf eigene Gefahr. Für schuldhaft verursachte Schäden durch Mitarbeiter des Theaters an Leben, Körper oder Gesundheit haftet das Theater nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet das Theater nur für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen. Die Haftung des Theaters ist außer im Falle vorsätzlichen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor. Für Leistungen Dritter haftet nicht das Theater, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Karteninhaber verpflichtet, den Anweisungen des Theaters und deren Beauftragten im Veranstaltungsort Folge zu leisten.
9. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: Juli 2024